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EU-Mindestlohnrichtlinie: Den Spiess umgedreht
Author(s)
Date Issued
2023-03-03
Date Available
2025-07-08T14:26:05Z
Abstract
Seit der Finanzkrise von 2008 hat die Armut trotz Erwerbstätigkeit (Working Poor) in der EU stark zugenommen. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedeten das Europaparlament und der Rat der Arbeitsminister im Oktober 2022 ein neues EU-Rahmengesetz: die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. Die Richtlinie sieht keinen einheitlichen europäischen Mindestlohn vor. Das ist gut so, denn dafür sind die Lebenskosten in den verschiedenen Ländern zu unterschiedlich. Stattdessen schreibt sie Prinzipien und Kennzahlen vor, welche die EU-Staaten berücksichtigen müssen. Künftig sollen alle Mindestlöhne einen «angemessenen Lebensstandard» garantieren. Zudem müssen gesetzliche Mindestlöhne mindestens so hoch sein wie 50 Prozent des Durchschnittslohns sowie 60 Prozent des Medianlohns aller Beschäftigten im jeweiligen Land. In Irland beispielsweise führt dies zu einer Lohnerhöhung von 20 Prozent.
Other Sponsorship
Unia Trade Union
Type of Material
Contribution to Newspaper/Magazine
Publisher
Unia
Journal
Work (Swiss bi-monthly newspaper)
Volume
23
Issue
4
Start Page
6
End Page
6
Language
German
Status of Item
Not peer reviewed
This item is made available under a Creative Commons License
File(s)
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Name
Erne_2023_Work_1_EU-Mindestlohnrichtlinie_Den-Spiess-umgedreht.pdf
Size
2.65 MB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
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