Erne, RolandRolandErne2025-05-292025-05-292025-03-11express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeithttp://hdl.handle.net/10197/28258Im Oktober 2022 verabschiedete die EU ihre sogenannte Mindestlohnrichtlinie. Sie zwingt diejenigen EU-Staaten, in denen es einen Mindestlohn gibt, ihn alle zwei Jahre anzupassen. Außerdem verpflichtet sie alle EU-Staaten, sich darum zu bemühen, dass für 80 Prozent der Lohnabhängigen Tarifverträge gelten. Ist das nicht der Fall, müssen die Staaten Aktionspläne vorlegen, mit denen sie die Tarifbindung stärken wollen. Dänemark klagt mit Unterstützung Schwedens gegen die Mindestlohnrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Argument: Die EU überschreite ihre Kompetenzen. Sie mische sich zu sehr in nationale Belange ein, nämlich in die Arbeitsentgelte und die Koalitionsfreiheit. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Im Januar legte Nicholas Emiliou, ein Generalanwalt der EU, seine Empfehlung an das Gericht vor. Roland Erne hat sie sich genauer angesehen.deEuropean Trade Union ConfederationMinimum wageLiving standardsEuropean employers associationsCourt of Justice of the European Union (CJEU)EU directivesSein oder Nichtsein?– zur Klage gegen die EU-MindestlohnrichtlinieContribution to Newspaper/Magazine632-316162025-05-28https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/ie/